Wissenswertes

Als Bestandteil des Pachtvertrages gelten die von der Stadt Bern erstellten Richtlinien zur Bewirtschaftung und Pflege der Gärten. Wir danken Ihnen, dass Sie die Bestimmungen einhalten.

Anmeldung 

Um sich für eine Parzelle anzumelden oder auf
die Warteliste zu kommen, melden Sie sich bitte bei Stadtgrün für die notwendige Informationsveranstaltung an. Im Anschluss an den Besuch der Informationsveranstaltung können Sie Ihr Wunschareal definieren. Sobald eine Parzelle frei wird, werden Sie durch Stadtgrün kontaktiert.

Pachtbeginn und Kündigung

Die Parzellen können nur an Einwohner der Gemeinde Bern verpachtet werden.
Kündigungstermin für die Pächter ist jeweils spätestens der 30. September. Die Kündigung schriftlich (per Brief oder Mail) ist an Stadtgrün Bern zu richten.

Adressänderungen müssen Stadtgrün und dem Präsidium des Vereins mitgeteilt werden.

Bei Interesse füllen Sie bitte das Anmeldeformular von Stadtgrün Bern aus und melden Sie sich für die obligatorische Informationsveranstaltung an. 
Nach Prüfung und Gutheissung Ihrer Anmeldung durch Stadtgrün Bern und erfolgtem Besuch der Informationsveranstaltung werden Sie auf die Warteliste gesetzt und kontaktiert, sobald eine Parzelle frei wird. Die Warteliste kann je nach Areal lang sein und beträgt aktuell über ein Jahr.

Kosten

  • einmalige Depotgebühr über CHF 200.- (wird bei Kündigung und ordnungsgemässer Instandsetzung der Parzelle wieder rückerstattet)
  • jährlicher Vereinsbeitrag über CHF 50.- (Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr, inbegriffen ist auch die Mitgliledschaft im Berner und Schweizer Familiengartenverband)
  • Pachtzins über CHF 2.10 pro m2 Fläche pro Jahr in den Arealen Studerstein und Enge, CHF 1.90/m2/Jahr in den Arealen Engehalde, Viererfeld und Rossfeld  (zzgl. CHF. -.40/m2/Jahr für Pächterinnen und Pächter, welche nach ausserhalb der Stadt Bern ziehen)
  • Wasserzins CHF 0.25 pro m2 pro Jahr
  • Obligatorischer Gartenkurs für CHF 50.00 (umfasst 4 Module inkl. Unterlagen).

Unterpächter:innen

Bitte melden Sie dem Präsidium allfällige Unterpächter:innen. Diese werden im Verein aufgenommen (Mitgliederbeitrag: 50.- pro Jahr). Nur ein gemeldeter Unterpächter verfügt über das Recht einer Gartenübernahme im Falle einer Kündigung. Ansonsten wird die Parzelle ordentlich an Personen auf der Warteliste übergeben. Unterpächter:innen können zudem an den Gartenkursen teilnehmen (einmalige Teilnahmegebühr: 50.- für 4 Module)

Baugesuche

Sämtliche Bebauungen (auch Tomatenhäuser) sind mittels einese Baugesuches bei der Stadt zu bewilligen. Reichen Sie das dafür vorgesehene Formular bei Stadtgrün zur Genehmigung ein.